3.2.3. Demgegenüber hält der Kläger in seiner Anschlussberufung an der Herausgabe des Traktors […] gestützt auf einen gültig zustande gekommen Kaufvertrag anstelle des ihm zugesprochenen Geldanspruchs fest (Berufungsantwort und Anschlussberufungsantrag Ziff. 1 und 2). 3.3. Nachfolgend ist zunächst zu prüfen, ob ein Kaufvertrag gültig zustande gekommen ist. Sollte dies verneint werden, wäre in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob der Kläger Anspruch auf Rückerstattung von Fr. 50'000.00 hat.