1. 1.1. Mit Klage vom 6. September 2021 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Baden folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, den sich im Nachlass des C._____ sel. befindlichen Traktor […] dem Kläger herauszugeben. 2. Eventualiter sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von Fr. 50'000.00 nebst Zins zu 5% seit dem 28. Februar 2020 aus dem Nachlass C._____ sel. zurückzuzahlen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWSt zu Lasten der Beklagten." 1.2. Mit Klageantwort vom 12. November 2021 stellte die Beklagte folgende Anträge: