4. Familienwohnung 4.1. Die Vorinstanz hat den Kläger verpflichtet, die im Eigentum der Beklagten stehende Liegenschaft in F._____ bis spätestens am 30. Juni 2024 zu verlassen. Der Kläger beantragt mit Berufung die Einräumung eines Wohnrechts bis zur Volljährigkeit der Tochter D._____, eventualiter gestützt auf Art. 121 Abs. 1 ZGB in der Liegenschaft verbleiben zu dürfen.