3.3.2. Die Kinder werden gestützt auf das Vorstehende hauptsächlich durch den Kläger betreut (vgl. oben), weshalb er seinen Unterhalt grundsätzlich in natura erbringt. Entsprechend sind die gesamten Kinderrenten, darunter auch die Hilflosenentschädigung für C._____, ihm zukommen zu lassen, da diese für den Unterhalt der Kinder bestimmt sind.