Die Parteien praktizieren mittlerweile seit mehr als vier Jahren das vorstehend erwähnte Betreuungsmodell. Wie aus den Akten ersichtlich ist und sich auch anlässlich der Kindesanhörung von D._____ bestätigt hat, kommunizieren die Eltern vorwiegend über WhatsApp (vgl. UA act. 251). Sodann hat D._____ anlässlich der Kindesanhörung ausgeführt, dass – sollte sie jeweils etwas brauchen, das sich beim anderen Elternteil befinde – es jeweils vor die Tür oder in den Briefkasten gelegt werde (vgl. Gesprächsnotiz zur Kindesanhörung von D._____ vom 12. Februar 2025).