3.6. Mit freigestellter Stellungnahme vom 5. April 2024 beantragte der Kläger, die mit Berufungsantwort gestellten Sachanträge sowie der Antrag auf Verpflichtung des Klägers zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses seien abzuweisen. 3.7. Am 18. April 2024, 6. und 7. Mai 2024, 21. Mai 2024, 5. Juni 2024, 14. Juni 2024 sowie 4. Juli 2024 reichten die Parteien weitere Stellungnahmen sowie teilweise Unterlagen ein. 3.8. Am 12. Februar 2025 fand die Kindesanhörung von D._____ durch den Präsidenten der 2. Zivilkammer des Obergerichts statt.