In prozessualer Hinsicht sei der Kläger zu verpflichten, ihr einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von Fr. 10'000.00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen, eventualiter sei ihr die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnete Anwalt als ihr Rechtsvertreter zu bestellen. Im Übrigen seien die Prozessanträge des Klägers abzuweisen. 3.4. Am 22. März 2024 reichte der Kläger zusätzliche Unterlagen ein. -7- 3.5. Mit Eingabe vom 5. April 2024 reichte die Beklagte weitere Unterlagen zu ihren finanziellen Verhältnissen ein.