- C._____: monatl. IV-Kinderrente: Fr. 818.00 Monatl. PK-Kinderrente: Fr. 200.00 - D._____: monatl. IV-Kinderrente: Fr. 818.00 Monatl. PK-Kinderrente: Fr. 200.00 7. 7.1 Der Kläger wird verpflichtet, die Liegenschaft, LIG F._____ (I-Weg) bis am 30. Juni 2024 zu verlassen. 7.2 Es wird richterlich festgestellt, dass die Parteien güterrechtlich per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt sind. 8. Es wird festgestellt, dass keine während der Ehe geäufneten Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge bestehen, sodass keine Teilung nach Art. 122 ff. ZGB vorgenommen wird.