Tochter D._____ durch das Gericht angehört. Auf die Anhörung des Sohnes C._____ wurde gestützt auf den gemeinsamen Parteiantrag verzichtet, zumal sein Gesundheits- bzw. Entwicklungszustand eine Anhörung nicht zulasse. Mit Eingabe vom 22. August 2023, 28. August 2023, 31. August 2023, 7. September 2023 sowie 21. September 2023 nahmen die Parteien zum Beweisergebnis Stellung. 3. 3.1. Am 3. Januar 2024 fällte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau das nachfolgende Urteil: 1. In Gutheissung der Klage wird die am tt.mm.2004 vor dem Zivilstandsamt E._____ (Türkei) geschlossene Ehe der Parteien gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden.