Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien haben am tt.mm.2004 in der Türkei geheiratet. Aus der Ehe sind die beiden Kinder C._____, geboren am tt.mm. 2008, und D._____, geboren am tt.mm. 2015, hervorgegangen. 2. 2.1. Am 5. April 2022 fand vor dem Präsidium des Bezirksgericht Aarau die Einigungsverhandlung statt, nachdem der Kläger am 23. Januar 2022 eine unbegründete Scheidungsklage eingereicht hatte. Die Einigungsverhandlung blieb jedoch ohne Erfolg. 2.2. Mit Eingabe vom 12. Juli 2022 reichte der Kläger die begründete Scheidungsklage ein.