3. Der Kläger wird verpflichtet, den Beklagten 1, 4 und 5 eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 15'110.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen - 19 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)