1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird Dispositiv-Ziffer 1 des Entscheids des Bezirksgerichts Bremgarten vom 4. Mai 2023 aufgehoben und durch folgende Ziffer ersetzt: 1. 1.1. Die Klage gegen die Beklagte 5 wird als gegenstandslos abgeschrieben. 1.2. Die Klage gegen die übrigen Beklagten wird abgewiesen. 1.2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 11'835.00 werden dem Kläger auferlegt.