Für den Streitwert massgebend seien somit nur die durch die Verkäufe entstehenden Kosten wie Gebühren des Grundbuchamts, die Handänderungskosten, das Honorar des Notars sowie weitere Aufwendungen wie Umzugskosten etc. Diese würden auf Fr. 10'000.00 pro Wohnung geschätzt, womit von einem Streitwert von Fr. 40'000.00 auszugehen sei. Durch den Verkauf des Eigentums seien die Betroffenen bis auf die genannten Kosten finanziell gleichgestellt wie vor dem Ausschluss.