An den dafür einberufenen Versammlungen hätten die anderen Eigentümer nicht teilgenommen und die getroffenen Beschlüsse seien durch den Verwalter Herr G._____ nie umgesetzt worden. Die Umsetzung dieser Beschlüsse wäre aber für die Wahrung eines geregelten Betriebs und des Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft zwingend notwendig gewesen. Am 30. Oktober 2023 habe Herr G._____ das Verwaltungsmandat sodann per sofort niedergelegt (mit Frist von einem Tag). Seither sei die Stockwerkeigentümerversammlung entsprechend nicht mehr handlungsfähig.