5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Berufungsbeklagten 1-3 [Beklagte 1, 4 und 5]." 2.2. Mit Eingabe vom 20. März 2024 erklärten sich die Beklagten mit der Sistierung des Verfahrens für maximal zwei Monate einverstanden. 2.3. Mit Verfügung vom 22. März 2024 wurde das Verfahren bis am 20. Mai 2024 sistiert. 2.4. Mit Berufungsantwort vom 11. Juni 2024 beantragten die Beklagten die Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Obergericht zieht in Erwägung: