2. 2.1. Gegen diesen ihm am 4. Januar 2024 in motivierter Fassung zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 2. Februar 2024 Berufung mit den Anträgen: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten, Zivilgericht vom 4. Mai 2023 (OZ.2020.9) sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass sich der Kläger den Rückzug der Berufung vorbehält. 4. Vorliegendes Verfahren sei für sechs Monate zu sistieren.