2. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr (inkl. Begründung) von Fr. 23'670.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 34.60 Total Fr. 23'704.60 Die Gerichtskosten werden dem Kläger auferlegt und mit seinem Vorschuss verrechnet. Er hat dem Gericht Fr. 20'014.60 nachzuzahlen. 3. Der Kläger wird verpflichtet, den Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 42'293.80 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen." -4-