1.3. Mit Verfügung vom 5. Januar 2021 sistierte die Gerichtspräsidentin auf Antrag des Klägers, mit dem sich die Beklagten einverstanden erklärten, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens VZ.2020.24. Am 29. September 2021 wurde die Sistierung wieder aufgehoben. 1.4. Mit Eingabe vom 8. November 2021 hielt der Kläger an seinen Anträgen fest. 1.5. Mit Klageantwort vom 24. Mai 2022 beantragten die Beklagten die Klageabweisung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 1.6. Mit Replik vom 19. August 2022 hielt der Kläger an seinen Anträgen fest. 1.7. Mit Duplik vom 23. November 2022 hielten die Beklagten an ihren Anträgen fest.