Auch die Ausführungen bezüglich Replikbeilage 16 führen vorliegend nicht zum erforderlichen Beweis der Schätzung der fraglichen Kosten. Zwar lässt sich der Replikbeilage 16 entnehmen, dass gemäss TCS-Berechnungs- ansätzen ein Musterauto mit einem Neupreis von Fr. 35'000.00 und einer jährlichen Fahrleistung von 15'000 km ca. Fr. 0.69 pro Kilometer kostet. Allerdings brachte die Klägerin selber vor, dass vorliegend eine höhere jährliche Fahrleistung als 15'000 km vorlag (vgl. act. 15). Inwiefern aus Replikbeilage 16 bei einer jährlichen Fahrleistung von 40'000 km ein Kilometerpreis von Fr. 0.62 ersichtlich sein soll, erschliesst sich sodann dem Gericht nicht.