Unter den Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnis fallen sämtliche Klagen über Ansprüche, die auf Regeln gründen, welche auf Arbeitsverträge anwendbar sind, und zwar unabhängig davon, ob die Anspruchsgrundlage vertraglicher oder ausservertraglicher Natur ist, sofern nur der vom Kläger behauptete Lebenssachverhalt auf ein Arbeitsverhältnis bezogen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_580/2013 vom 26. Juni 2014 E. 4.3). Nicht dazu zählen aber Klagen über Ansprüche, die ihren Ursprung nicht in einem Arbeitsverhältnis haben, sondern nur in Zusammenhang damit stehen, wie hier die Darlehensrückzahlung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_80/2019 vom 25. November 2019 E. 3.3; siehe auch