1. 1.1. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin gestützt auf den Darlehensvertrag vom 2. April 2015 den Betrag von CHF 102'356.05 zzgl. Zins zu 5% seit dem 15. August 2020 zu bezahlen. 1.2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. bbb (ZB Nr. […] vom 14. September 2020) des Betreibungsamtes Q._____ wird im vorgenannten Umfang beseitigt und der Klägerin Rechtsöffnung erteilt. 1.3. Der Beklagte hat der Klägerin die Kosten für den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamtes Q._____ im Betrag von CHF 203.30 zu ersetzen.