Am 27. Dezember 2021 erhob die Klägerin – wegen des ausstehenden Darlehensbetrags sowie anderer Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis – beim Arbeitsgericht Laufenburg Anerkennungsklage und beantragte, der Beklagte sei unter Beseitigung des Rechtsvorschlags in zwei angehobenen Betreibungen zu verpflichten, ihr den Betrag von Fr. 114'601.35 zuzüglich Zinsen zu 5 % ab dem 15. August 2020 auf dem Betrag von Fr. 101'824.75 und ab dem 1. Januar 2021 auf dem Betrag von Fr. 12'776.60 zu bezahlen. 1.2. Mit Urteil vom 9. Januar 2023 erkannte das Arbeitsgericht Laufenburg: