Eine schweizerische Anordnung über die Teilung des Vorsorgeguthabens in den USA scheint vorliegend nicht nur möglich, sondern für den wirksamen Vollzug der Aufteilung in den USA gar notwendig, da diese dem amerikanischen Recht untersteht. Die eigentliche Aufteilung setzt einen QDRO voraus, der Angaben über den auszuzahlenden Betrag bzw. über den Teilungsschlüssel zu beinhalten hat (vgl. E. 3.3.2 hiervor). Da sich die Teilungsfrage vorliegend nach schweizerischem Recht bestimmt (vgl. E. 3.1 hiervor), bedarf es für die Ausstellung eines QDRO eines schweizerischen Urteils, das diesen Teilungsschlüssel festlegt. - 13 -