Ausserdem folgt das hier einschlägige Recht des Bundesstaats T. bei der Teilung von Vorsorgeguthaben im Scheidungsfall dem Grundsatz der "gerechten Aufteilung", wobei häufig eine hälftige Teilung nach der "Time Rule Formula" erfolgt (vgl. E. 3.3.3 hiervor). Eine hälftige Teilung des Vorsorgeguthabens des Beklagten in den USA entspricht somit den Grundsätzen des amerikanischen Rechts.