3.3.3. Nach dem hier einschlägigen Recht des amerikanischen Bundesstaats T. erfolgt die Teilung des ehelichen Vermögens, darunter die Teilung des Vorsorgeguthabens der Ehegatten, bei einer Scheidung nach dem Grundsatz der "gerechten Verteilung" (sog. "equitable distribution") unter Berücksichtigung gewisser relevanter Faktoren (vgl. [...]). Regelmässig wird in diesem Zusammenhang die sog. "Time Rule Formula" angewandt, wonach das während der Ehe geäufnete Vorsorgeguthaben hälftig geteilt wird (vgl. bspw. Urteil [...]).