3.3.2. Gemäss dem amerikanischen "Employee Retirement Income Security Act" von 1974 (ERISA) muss ein Pensionsplan grundsätzlich vorsehen, dass die Leistungen nicht abgetreten oder veräussert werden können (vgl. ERISA §206(d)(1)). Mittels sog. "Qualified Domestic Relations Order" (QDRO) kann das Vorsorgeguthaben jedoch im Scheidungsfall aufgeteilt werden (vgl. ERISA §206(d)(3)).