Die Parteien, die beide US-Staatsbürger seien, hätten sich geeinigt, dass das Vorsorgeguthaben in den USA hälftig zu teilen sei. Gemäss Auskunft ihrer Rechtsanwältin in den USA werde ein schweizerisches Urteil betreffend die Teilung der Vorsorgeguthaben nach der Scheidung anerkannt, falls daraus hervorgehe, nach welchem Verteilungsschlüssel das Guthaben geteilt bzw. welcher Betrag übertragen werden solle. Eine hälftige Teilung der ehelich geäufneten Vorsorgeguthaben entspreche dabei auch dem Grundsatz der amerikanischen Vorsorgeteilung bei der Scheidung (sog. "Time Rule Formula").