des Beklagten in den USA im Sinne von Ziff. 2 der Vereinbarung vom 26./31. Januar 2023 einzureichen. 2. Das Berufungsverfahren wird bis zum Vorliegen eines vollstreckbaren Entscheids über die Teilung der Ansprüche aus dem beruflichen Vorsorgeguthaben des Beklagten in den USA im Sinne von Ziff. 2 der Vereinbarung vom 26./31. Januar 2023 sistiert. " 5.4. Mit Eingabe vom 14. April 2023 (Postaufgabe am 17. April 2023) beantragte die Klägerin, es sei auf den Sistierungsbeschluss zurückzukommen und das Berufungsverfahren sei mit der Genehmigung der Vereinbarung vom 26./31. Januar 2023 abzuschliessen.