5. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens seien dem Ehemann aufzuerlegen. Die Parteikosten für das Berufungsverfahren seien wettzuschlagen. " 5. 5.1. Mit Eingabe vom 3. Februar 2023 erhob der Beklagte beim Obergericht Berufung gegen den ihm am 5. Januar 2023 zugestellten Entscheid vom 15. November 2022 und stellte folgende Anträge: " 1. Dispositivziffer 6.2 des Entscheids des Familiengerichts Brugg vom 15. November 2022 sei aufzuheben. 2. Die Ziffern 2. und 3. der Vereinbarung der Parteien betreffend Teilung des Vorsorgeguthabens in den USA seien zu genehmigen.