3.4 Der Ehemann ermächtigt hiermit die Ehefrau ausdrücklich, sämtliche notwendigen Auskünfte und Unterlagen alleine und ohne weitere Zustimmung seinerseits einzuholen. Die Ehefrau informiert und dokumentiert den Ehemann über die eingeholten Auskünfte und Unterlagen. 3.5 Der Ehemann tätigt keine Bezüge von seinem Guthaben bei der F. bis zur Übertragung. Im Widerhandlungsfall wird er gegenüber der Ehefrau ersatzpflichtig. -5- 4. [...]