3.1. Der "Qualified Domestic Relations Order (QDRO)" soll die kontoführende Institution, die F., anweisen, den Betrag gemäss Ziff. 2 hiervor anteilig auf alle Anlagen des 401(A) zum Zeitpunkt der Übertragung aufzuteilen. 3.2. Die Ehefrau ist berechtigt, die erforderlichen Dokumente bei einer Stelle ihrer Wahl übersetzen zu lassen. 3.3. Der Ehemann verpflichtet sich, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Aufteilung seiner Guthaben bei der F. zur Hälfte zu tragen und auf erste Aufforderung hin zu kooperieren, und insbesondere die notwendigen Unterlagen bereitzustellen.