Die Klägerin sei berechtigt zu erklären, diesen Anteil in den USA bei der F. mittels eines «Qualified Domestic Relations Order (QDRO)» auf ihren Namen transferieren zu lassen. Der «Qualified Domestic Relations Order» soll die kontoführende Institution, die F., anweisen, den zu übertragenden Betrag anteilig auf alle Anlagen des 401(A) zum Zeitpunkt der Übertragung aufzuteilen. Die Parteien seien zu verpflichten, die Kosten im Zusammenhang mit der Aufteilung der Guthaben bei der F. je zur Hälfte zu tragen. "