" 3. Berufliche Vorsorge Die E. sei anzuweisen, von der Austrittsleistung des Beklagten CHF 81'353.00 auf das Freizügigkeitskonto der Klägerin zu überweisen. " 2.8. In seiner Stellungnahme zum Beweisergebnis vom 17. Juni 2022 beantragte der Beklagte insbesondere: " 7. Vorsorgegelder in den USA Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die Hälfte seines Gesamtguthabens bei der F. zu übertragen.