Die Ehefrau sei berechtigt zu erklären, diesen Anteil in den USA bei der F. mittels eines «Qualified Domestic Relations Order (QDRO)» auf ihren Namen transferieren zu lassen. Der «Qualified Domestic Relations Order» soll die kontoführende Institution, die F., anweisen, den Betrag anteilig auf alle Anlagen des 401(A) zum Zeitpunkt der Übertragung aufzuteilen. Der Ehemann sei zu verpflichten, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Aufteilung seiner Guthaben bei der F. zur Hälfte zu tragen. " 2.7. Der Beklagte beantragte anlässlich der Hauptverhandlung u.a.: