Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am tt.mm. 1986 vor dem Zivilstandsamt Q.. Sie sind Eltern der Kinder C. und D. (beide geboren am tt.mm. 1997). 2. 2.1. Am 29. Mai 2017 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Brugg eine unbegründete Scheidungsklage ein. 2.2. Am 30. November 2017 fand die Einigungsverhandlung statt. 2.3. Am 22. Mai 2018 reichte die Klägerin die begründete Scheidungsklage ein und stellte u.a. folgenden Antrag: