Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg lud nach Einholung der Klageantwort am 19. September 2022 zur Hauptverhandlung am 24. November 2022 (act. 35 ff.) vor und erliess gleichentags die Beweisverfügung, worin er u.a. die mündliche Erstattung von Replik sowie Duplik anordnete und den Versuch einer Einigung anlässlich der Hauptverhandlung in Aussicht stellte (act.