4.3. Am 31. März 2023 reichte die Beklagte eine Stellungnahme zur Berufungsantwort ein. 4.4. Am 16. April 2023 reichte der Kläger eine Stellungnahme ein. 4.5. Am 1. Mai 2023 reichte die Beklagte eine weitere Stellungnahme ein. 4.6. Am 3. Mai 2023, 20. Oktober 2023, 11. März 2024 und 18. April 2024 reichte der Kläger je eine weitere Eingabe ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: