Gegensatz zu einem rein provisionsbasierten Vergütungsmodell gerade darin, dass der Arbeitnehmer in gewissem Umfang mit seiner Leistung auf die Vergütungshöhe Einfluss nehmen kann, ohne das volle Risiko des Geschäftsgangs zu tragen. Aufgrund des geringeren Risikos fallen jedoch – wie es auch in KB 13 umgesetzt ist – die Provisionsansätze deutlich tiefer aus. Würde der Arbeitnehmer, der ein Lohnsystem mit Fixum wählt, nun bei nicht erreichten Abschlusszahlen rückerstattungspflichtig, würde das im Ergebnis einem rein provisionsbasierten Modell – jedoch mit tieferen Provisionsansätzen – gleichkommen, womit der Arbeitnehmer wiederum das volle Geschäftsrisiko tragen würde.