4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Beklagten. 2.2. Mit Klageantwort und Widerklage vom 8. März 2021 stellte die Beklagte folgende Anträge: 1. Die Klage sei abzuweisen; 2. Der Kläger sei zu verpflichten, der Beklagten den Personenwagen Skoda Fabia 1.2 (Farbe weiss, Fahrgestell-Nr. eee mit der Kontrollnummer AG aaa) inkl. Fahrzeugausweis sowie Fahrzeugschlüssel zurückzugeben; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten des Klägers. -3-