2. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger wegen missbräuchlicher Kündigung den Betrag von CHF 23'250.00 zuzüglich 5% Verzugszins seit dem 1. März 2020 zu bezahlen. 3. In der angehobenen Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes des Betreibungsamts B._____ Nr. ddd (Zahlungsbefehl vom 9. März 2020) sei der Rechtsvorschlag im Umfang der zugesprochenen Summe gemäss den Ziff. 1 und 2 vorstehend, zuzgl. Verzugszins und zzgl. Zahlungsbefehlskosten, sowie für das Pfandrecht am Personenwagen Skoda Fabia 1.2 (Farbe weiss, Fahrgestell-Nr. eee Schild AG aaa) zu beseitigen.