1. Der Kläger und Berufungsbeklagte (nachfolgend Kläger) war vom 1. September 2017 bis zum 29. Februar 2020 bei der Beklagten als Aussendienstmitarbeiter und Versicherungsberater angestellt. Am 21. Dezember 2019 löste die Beklagte das Arbeitsverhältnis auf und stellte den Kläger per sofort frei. 2. 2.1. Mit Klage vom 13. November 2020 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen, Arbeitsgericht, folgende Rechtsbegehren: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger CHF 20'186.25 netto zuzüglich 5% Verzugszins seit dem 1. Februar 2020 (mittlerer Verfall) als Lohn zu bezahlen.