6. Verzicht auf weitergehenden Unterhalt Im übrigen verzichtet jeder von uns gegenüber dem anderen auf jeglichen nachehelichen Unterhaltsanspruch samt allen Nebenansprüchen, und zwar für alle Fälle, also zum Beispiel auch für den Fall der Not, der Auflösung einer künftigen neuen Ehe oder der Änderung der Rechtslage. Wir nehmen den Verzicht gegenseitig an." 4. Die Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung beruht auf folgenden Einkommen und Vermögen der Parteien: