Das Recht von Frau A._____, eine Abänderung der Vereinbarung zu verlangen wird ebenso ausgeschlossen, wie weitergehende Rechte von Herrn Dr. B._____. 5. Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung Herr Dr. B._____ unterwirft sich wegen der wertgesicherten Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt in der zahlenmässigen Festlegung gemäss Abs. 1 der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Vollstreckbare Ausfertigung ist zu erteilen gegen Vorlage des mit dem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsurteils.