Der Anspruch verringert sich um 50 % wenn und solange Frau A.___ mit einem anderen Partner zusammenlebt. 2. […] 3. Wertsicherung Diese wiederkehrend zu zahlenden Beträge sollen wertgesichert sein. Als Bemessungsgrundlage legen die Beteiligten den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, ermittelt durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Basis 1995 = 100), zugrunde. Erhöht oder vermindert sich der genannte Preisindex, so erhöht oder vermindert sich automatisch der zu zahlende Betrag in demselben Verhältnis.