1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung des Beklagten werden die Dispo- sitiv-Ziffern 3 und 4 des Entscheids des Bezirksgerichts Muri vom 20. November 2023 aufgehoben und durch folgende Ziffern ersetzt: 3. Die von den Parteien im Ehe- und Erbvertrag vom 14. März 2001 geschlossene Vereinbarung betreffend Unterhalt wird genehmigt. Sie lautet: