Auch wenn somit die hier zu beurteilende antizipierte Unterhaltskonvention für den Fall einer früheren Scheidung der Parteien im Erwerbsalter in der Schweiz mutmasslich nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, ist somit deren Genehmigungsfähigkeit mit Blick auf die aktuellen wirtschaft- - 36 -