Ableben monatliche Unterhaltsbeiträge erhalten solle. Dennoch verneinte die Vorinstanz die Genehmigungsfähigkeit. Die Parteien seien nämlich davon ausgegangen, dass die Klägerin mit monatlich € 1'550.00 ihren Lebensunterhalt decken könne, was in Deutschland angesichts eines sächlichen Existenzminimums im Jahr 2023 von € 10'908.00 pro Jahr bzw. € 909.00 pro Monat (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/4443) gut möglich sein dürfte, nicht aber in der Schweiz, wo sich bereits der im Rahmen des betreibungsrechtlichen Existenzminimums zu berücksichtigende Grundbetrag einer alleinstehenden Person auf Fr. 1'200.00 belaufe.