" Es wird bestritten, dass die Eheleute im Jahre 2015 'nahezu das ganze Einkommen des Beklagten' verbraucht haben sollen. Korrekt ist, dass die Eheleute bis zur Trennung immer in sehr guten finanziellen Verhältnissen gelebt haben. Es sind keine ehebedingten Schulden angefallen und es wurden keine Darlehen für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten der Eheleute aufgenommen, insbesondere werden die behaupteten immensen Schuldenhöhen von knapp einer halben Million im 2015 und 2016 bestritten […]. Diese Behauptungen bleiben weiterhin unbelegt.