Die Kreditamortisationen seien also notwendige Voraussetzung für den Lebensunterhalt auch der Klägerin gewesen. Sollten die besprochenen Schulden nicht als ehebedingt anerkannt werden, müsste der Klägerin mindestens eine nicht bezahlte Monatsmiete in Höhe von Fr. 1'400.00 von Februar 2002 bis und mit August 2016 angerechnet werden, also für 175 Monate Fr. 245'000.00 (Berufung, B-act. 50 ff.).