__ widerlegt, zumal die Schulden in der Ehe sogar über das Mass der vorehelichen Schulden gestiegen seien. Die als Beweis dem Entscheid vorgelegte Haftungsverfügung über Kantons- und Gemeindesteuern, fälschlich interpretiert mit "sie sei seit 2016 getrennt besteuert", sollte zu Ende gelesen werden, dort stehe in der letzten Zeile, "[t]rotz Festlegung der Haftungsverhältnisse bleibt die Schuld eine gemeinsame". Die Vorinstanz habe dem Beklagten einen Widerspruch in seinen Aussagen in der Parteibefragung einerseits und in den Rechtsschriften anderseits vorgeworfen: Die zwei entscheidenden Komponenten – Praxisschulden und Abbezahlung des Hauses – seien identisch erwähnt worden.